04.07.2011 - Betreuungsgeld muss eingeführt werden
In der Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages am 4. Juli 2011 zum Betreuungsgeld ab 2013 forderten Bündnis 90/Die Grünen und SPD den Verzicht des Betreuungsgeldes zugunsten der verstärkten Förderung des frühkindlichen Betreuungsangebotes.
Dagegen trat der Präsident des Deutschen Familienverbandes Klaus Zeh, für die Einführung eines Betreuungsgeldes für unter dreijährige Kinder ab 2013 ein. Familien leisten Unverzichtbares zur Zukunftssicherung unserer Gesellschaft. Sie verdienen dafür höchste gesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung. Dazu gehört insbesondere die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit.
Deshalb brauchen wir in Deutschland eine neue Kultur der öffentlichen Anerkennung von Familienarbeit. Familienarbeit und Erwerbsarbeit müssen als gleichwertig anerkannt werden. Familienarbeit ist ein Beitrag zum Wohlstand unseres Landes.
Dr. Zeh bringt in seiner Rede klar zum Ausdruck, dass wir „die verschiedenen Lebensentwürfe von Familien nicht gegeneinander ausspielen dürfen. Die Eltern, die ihr unter dreijähriges Kind in einer Kinderkrippe betreuen lassen, sind keine „Rabeneltern“! Die Eltern, die ihr unter dreijähriges Kind zu Hause betreuen, sind keine „Heimchen am Herd“! Auch stimmt das Vorurteil, dass bei Auszahlung eines Betreuungsgeldes gerade die sozial schwachen Gruppen ihre Kinder aus Betreuungseinrichtungen nehmen würden, nicht. Das Thüringer Modell des Erziehungsgeldes, das dem Betreuungsgeldmodell entspricht, hat dies eindeutig widerlegt.
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