Eine Übersicht des Deutschen Familienverbands Bayern
Familienleistungen
Elterngeld, Elternzeit
Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihre Kinder selbst betreuen. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen.
Die ZBFS-Website bietet sämtliche Infos sowie Formulare zum Elterngeld und Elternzeit.
Kindergeld
Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erreichen die Familien direkt und tragen zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Ob das Kindergeld oder der jährliche Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung Ihrer Einkommenssteuer. Ihr Ansprechpartner zum Kindergeld ist die Familienkasse.
Alle Infos und die Kontaktdaten der Familienkassen finden Sie im BayernPortal, dem digitalen Serviceportal der Staatsregierung.
Beitragszuschuss Kindertageseinrichtungen
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Seit dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszu-schuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreu-ungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Die Beantragung erfolgt durch den Träger der Einrichtung.
Bayerisches Krippengeld
Das Krippengeld gibt es zusätzlich zum Beitragszuschuss. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Weitere Informationen rund um das Bayerische Krippengeld.
Bayerisches Familiengeld
Unabhängig von der Betreuung erhalten alle Familien, egal wieviel sie verdienen für das erste und zweite Kind jeweils 250 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 6.000 Euro). Ab dem dritten Kind jeweils 300 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 7.200 Euro).
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen, auf der Website finden Sie auch alle Infos zum Bayerischen Familiengeld.
Bildungs- und Teilhabepaket
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben.
Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Wenn die gesetzlichen Leistungen für Schwangere oder für Familien nicht ausreichen, kann in bestimmten Notlagen die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ finanziell unterstützen. Das Angebot richtet sich insbesondere auch an kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Die Leistungen sind freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Beim ZBFS finden Sie Infos, Kontaktdaten sowie Links herunterladen.
Familienerholung
Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage in einer familienfreundlichen Familienferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Wege der Projektförderung.
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Alleinerziehende
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Mütter und Väter können unter bestimmten Bedingungen einen Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn der andere Elternteil nicht (regelmäßig) Unterhalt zahlt.
Aktuelle Infos sowie die Anspruchsvoraussetzungen zum Unterhaltsvorschuss bietet die Sozial-Fibel und das BayernPortal.
Alleinerziehende
Entlastungsbeitrag
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt. Der zusätzliche Steuerfreibetrag für Alleinerziehende wird auf 4.008 Euro angehoben.
Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie auf der Website des Bundesfamilienministerium www.bmfsfj.de Informationen sowie weiterführende Links zum Thema "Alleinerziehend" erhalten Sie im BayernPortal der Staatsregierung.
Broschürenübersicht
"Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit"
=> www.bmfsfj.de
"Für und über Familien in Bayern!"
=> www.familienportal.de
Publikationen des Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
"Sozial-Fibel"
Ein Lexikon von A-Z über soziale Hilfen, Leistungen und Rechte
"Stark durch Bindung"
Tipps zur elterlichen Feinfühligkeit in den ersten Lebensjahren
"Stark durch Erziehung"
"Freiheit in Grenzen"
Praktische Erziehungstipps - Broschüre mit interaktiver DVD für Eltern mit Kindern im Vorschulalter
"Ehe und Partnerschaft rechtlich begleiten"
=> Alle Broschüren bei: www.bestellen.bayern.de
"Elternbriefe – Medienbriefe"
Mit BAER, dem Bayerischen Erziehungsratgeber, präsentiert das Bayerische Landesjugendamt (ZBFS-BLJA) sein neues Angebot der Familienbildung: ein moderner, informativer und niederschwelliger Online-Ratgeber.
=> www.baer.bayern.de