Familienverband begrüßt Väter-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

(Berlin). In der bisherigen Rechtslage war es leiblichen Vätern nicht möglich, eine rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten zu können. Die Karlsruher Richter erklärten die gesetzlichen Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung mit dem Elterngrundrecht aus Art. 6 GG unvereinbar.

"Der Deutsche Familienverband begrüßt die Stärkung der Grundrechte von leiblichen Vätern. Die Pflege und Erziehung sind nach dem Grundgesetz das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Mit dem Väter-Urteil beseitigt das Bundesverfassungsgericht eine seit vielen Jahren bestehende Väterdiskriminierung. Der Gesetzgeber hat jetzt Sorge zu tragen, dass der leibliche Vater nicht nur ein Recht auf Umgang hat, sondern auch ein Recht zur Pflege und Erziehung seines leiblichen Kindes", sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die bestehenden Regelungen vor allem deshalb unangemessen in das Elterngrundrecht eingriffen, weil die eigenen sozial-familiären Beziehungen der leiblichen Väter zu ihrem Kind keine Berücksichtigung bei der Rechtsstellung fanden. Ebenso wie das frühzeitige sowie konstante Bemühen um die Feststellung der eigenen rechtlichen Vaterschaft.

Teile des BGB sind für verfassungswidrig erklärt worden, weil Vätern unter den Negativvoraussetzungen des einschlägigen Familienrechts eine Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft des anderen Mannes grundsätzlich versagt geblieben ist. Eine Anfechtung war sogar noch dann ausgeschlossen, wenn eine sperrende sozial-familiäre Beziehung des Kindes mit dem bisherigen rechtlichen Vater nicht mehr vorlag.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass "der Erfolg oder Misserfolg eines Anfechtungsantrages […] häufig von Zufällen der zeitlichen Abfolge der Ereignisse, dem Willen der Mutter, den Einwirkungsmöglichkeiten des Jugendamtes und der Auslastung der Familiengerichte abhängig [ist] und […] so zu einem 'Wettlauf' um die rechtliche Vaterstellung führen [kann]."

Bis zum 30. Juni 2025 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Zeit gegeben, um Eltern in die Lage zu versetzen, der Erstverantwortung für ihre Kinder rechtlich nachkommen zu können.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.04.2024

Weitere Informationen

Urteil vom 09. April 2024 – 1 BvR 2017/21

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