• Deutscher Familienverband Bayern

    Familienleistungen

    Eine Übersicht des Deutschen Familienverbands Bayern

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Beitragszuschuß Kindertageseinrichtungen

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Seit dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszu-schuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreu-ungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.

Die Beantragung erfolgt durch den Träger der Einrichtung.