Die Verbraucherpreise im Energiesektor steigen massiv an und erreichen Rekordhöhen. Das belastet erheblich die Haushaltskassen von Familien. Der Deutsche Familienverband befürwortet die Abschaffung der EEG-Umlage bis zum ersten Halbjahr 2022.

„Die EEG-Umlage ist eine unnötige Preisbelastung der Verbraucher und sie gehört abgeschafft“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag das Ende der EEG-Umlage angekündigt. Je schneller sie fällt, desto besser.“

Der Deutsche Familienverband befürwortet den 1. Juli 2022 als Stichtag für das Ende der EEG-Umlage. Auf diese Weise könnten Verbraucher um 6,6 Milliarden Euro bis zum Jahresende entlastet werden. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh würde es zu einer Entlastung von 168 Euro im Jahr führen.

Dass der Strompreis dermaßen ansteigt und das Familienportemonnaie nachhaltig belastet, ist nur teilweise auf die steigenden Kosten für die Strombeschaffung zurückzuführen. Neben der EEG-Umlage gibt es noch weitere Steuern, Abgaben und Umlagen, die den Strompreis künstlich verteuern.

„Einer der größten Strompreistreiber ist weiterhin der Staat“, so Heimann. „Die Einführung der CO2-Bepreisung durch die Koalitionsregierung der SPD und Union hat die Strompreisspirale zusätzlich angefacht. Eine Strompreisentlastung darf nicht bei der EEG-Umlage enden. Der Einfluss des CO2-Preises auf die Energiepreise ist hoch und wird weiter steigen. Wir brauchen dringend eine Reform der Energiepreisbesteuerung. Derzeit gehen alleine 41 Prozent des Strompreises direkt auf das Konto des Staates.“

Strompreisentwicklung

Die Strompreise für Haushaltskunden sind laut dem Verivox-Verbraucherpreisindex von 29,27 Cent je kWh (Februar 2021) auf 38,82 Cent je kWh (Februar 2022) gestiegen. Das ist eine Preissteigerung innerhalb eines Jahres von 33 Prozent. Angesichts steigender Strompreise mahnt der Deutsche Familienverband zu einer zügigen Entlastung aller Verbraucher.

Grafik: Verivox-Verbraucherpreisindex

Entsprechende Anträge zur Förderung von sogenannten Effizienzhäusern und zur energetischen Sanierung wurden auf Anordnung des Wirtschafts- und Klimaministeriums von der staatlichen Förderbank KfW kurzfristig ausgesetzt, da die Vorgängerregierung diese Förderung auf Monatsende befristet hatte. Durch die vorzeitige Ablehnung von KfW-Darlehen und Zuschüssen brachen viele Finanzierungsvorhaben für Familien in sich zusammen.

„Vertrauen ist das höchste Gut in der Politik. Von einem auf den anderen Tag vor dem festgelegten Stichtag die Förderung energieeffizienter Gebäude zu beenden und Bauwillige im Regen stehen zu lassen, ist für Klimaschutz und Eigentumsbildung fatal“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

„Familien stehen als private Investoren und Bauträger unter erheblichem Kostenruck“, sagt Uto R. Bonde, Vorsitzender des verbandsinternen Bundesfachausschusses „Familiengerechtes Wohnen und Bauen“. „Die Baukosten für Immobilien sind in kurzer Zeit erheblich gestiegen und die Immobilienpreise bestehender Gebäude in und um die Städte herum explodieren sprichwörtlich. Dazu kommt eine Grunderwerbsteuer, die das Kapital der Bauwilligen und Käufer unnötig abschöpft. Grundsätzlich gilt, dass ohne private Investitionen der dringend erforderliche Wohnungsbau und die Gebäudesanierungen nicht zu stemmen sind.“

Viele Bauwillige haben in den letzten Monaten intensiv an einem Finanzierungsplan gearbeitet und angesichts der immensen Baupreise in ihre Finanzierung die avisierten Zuschüsse und zinsverbilligten Darlehen eingerechnet.

Der Deutsche Familienverband befürwortet eine Fortführung der Förderung für ein klimafreundliches Bauen.

vom 10. - 12.09.2021 haben vier Delegierte aus Weilheim am alle 4 Jahre stattfindenden Bundesverbandstag des Deutschen Familienverbands teilgenommen. Weitere Teilnehmer aus Bayern kamen aus den Ortsverbänden München und Peißenberg. Die Veranstaltung begann mit einer öffentlichen Fachveranstaltung (Podiumsdiskussion) mit Experten aus der CDU, SPD, der Linken und Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema:

„Familiengerechtes Wohnen und Bauen: Welche Weichen will und kann die Politik stellen?“

Mehr: https://www.deutscher-familienverband.de/veranstaltungseinladung-familiengerechtes-wohnen-und-bauen-welche-weichen-kann-und-will-die-politik-stellen/

Anschließend wurde im Bundesverbandstag ein neues Präsidium gewählt (der langjährige Präsident Dr. Klaus Zeh wurde wiedergewählt) und 34 (!) Anträge zu Familienpolitik und Vereinsthemen besprochen und größtenteils verabschiedet.

Mehr: https://www.deutscher-familienverband.de/deutscher-familienverband-waehlt-neues-praesidium/

im Bild: Wolfgang Haupt, Eileen Salzmann, Dr. Klaus Zeh, Sabine Engel, Babsi Schifferl,
Elisabeth Schifferl, Renate Horvath, Nicole Knorr-Strauch, Erich Schifferl, René Lampe

Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dar, dass das selbst erwirtschaftete Einkommen durch Sozialabgaben bereits beim Durchschnittseinkommen nicht mehr zum Leben reicht.

(Berlin/Freiburg). Der Staat muss seinen Bürgern das nötige Mindesteinkommen zur Bestreitung ihrer Existenz belassen. Das wurde 1990 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Mit dem Existenzminimum wird für jeden Menschen die gesellschaftliche Teilhabe gesichert. Einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro fehlen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bereits 270 Euro pro Monat am Existenzminimum. Mit jedem zusätzlichen Kind vergrößert sich die finanzielle Lücke. „Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Lage für Familien 2020 erneut verschlechtert“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. „Durch eine familienblinde Abgabenregelung verschärfen die Sozialabgaben das Armutsrisiko von Eltern und ihren Kindern.“

Die seit Jahren enorme finanzielle Belastung von Familien durch Sozialabgaben zeigen der DFV und der FDK im Horizontalen Vergleich. Ihre Berechnungen gehen vom jährlichen Durchschnittsentgelt in Deutschland aus. Zusätzlich untersucht der Horizontale Vergleich Jahreseinkommen von 30.000 und 50.000 Euro sowie die Entwicklung über mehrere Jahre. „Der Horizontale Vergleich deckt die dramatische Ungerechtigkeit bei Sozialabgaben auf, mit der Familien zu kämpfen haben. Die Sozialversicherung muss endlich sozial werden“, so Zeh.

DFV und FDK treten dafür ein, dass Familien in Abhängigkeit der Kinderanzahl bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Wie beim Einkommensteuerrecht muss ein Kinderfreibetrag – in Höhe des steuerlichen Existenzminimums von Erwachsenen – bei den Sozialversicherungen eingeführt werden. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, sagt der DFV-Präsident. Dies stelle klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der Sozialversicherungen widerspiegelt.

Auf der Website des DFV ist der Horizontale Vergleich 2020 frei verfügbar.

DFV und FDK unterstützen Familien, die gegen familienblinde Sozialversicherungen den Rechtsweg beschritten haben. Hintergründe dazu liefert die gemeinsame Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de

Weiterführende Informationen 

Verbändepositionierung zu den Beratungsergebnissen der Rentenkommission der Bundesregierung

Die Notbetreuung von Kindern wird ab 25. Mai - wie geplant - weiter ausgeweitet. Dann dürfen laut Sozialministerin Trautner alle Vorschulkinder sowie auch deren Geschwisterkinder wieder in den Kindergarten. Auch Waldkindergärten dürfen dann wieder öffnen. Wichtig seien feste Gruppen mit festen Betreuern. Kinder mit Krankheitssymptomen dürften auf keinen Fall die Kita betreten, stellte die Ministerin klar. Für diese gelte weiterhin ein absolutes Betretungsverbot. Auch die Großtagespflege wird wieder geöffnet: Dort werden laut Staatskanzlei maximal zehn Kinder gleichzeitig von zwei oder drei Tagespflegepersonen betreut.
Ab 15. Juni sollen laut Trautner dann jene Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, sowie die Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufgenommen werden. Darüber hinaus sollen auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an Schultagen wieder in den Horten betreut werden. Für alle weiteren Kinder gibt es noch keinen Zeitplan.
Weitere Beschlüsse im Überblick findet ihr hier: 
http://q.bayern.de/kabinett-19-mai

Das gilt für Arbeitnehmer und Selbständige

Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verständigt. Was für Beschäftigte jetzt wichtig ist.

  • Die Zahl der Menschen in Kurzarbeit durch die Coronakrise ist massiv gestiegen.
  • Die Spitzen der großen Koalition hatten sich auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verständigt.
  • Wir erklären, was das Kurzarbeitergeld bedeutet und die Neuerungen.

Artikel auf Merkur.de:
https://www.merkur.de/leben/karriere/kurzarbeitergeld-deutschland-corona-wird-erhoeht-gilt-arbeitnehmer-selbstaendige-zr-13593502.html

Neue Regelungen von Bundesfamilienministerin Giffey unterstützen Familien in der Corona-Krise.

Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere wiederum sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Darauf hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey reagiert und einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds vorgelegt, der heute durch den Deutschen Bundestag abschließend beraten und verabschiedet wurde.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Trotz Corona-Krise müssen sich Eltern und die, die es demnächst werden, keine Sorgen ums Elterngeld machen. Es ist krisenfest. Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz geben wir Eltern in systemrelevanten Berufen die Möglichkeit, die Zeit mit ihren Kindern nach der Krise nachzuholen. Wir verhindern, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war. Die Regelungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020. Damit stellen wir sicher, dass Familien beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile entstehen. Mit dem krisenfesten Elterngeld, dem Notfall-Kinderzuschlag, dem Kurzarbeitergeld und den Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz unternehmen wir viel, um die wirtschaftliche Stabilität unserer Familien zu sichern.“

Der Gesetzentwurf sieht folgende drei Regelungsbereiche vor:

  • Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.  
  • Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Informationen zum Elterngeld allgemein 

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Väter, die ElterngeldPlus beziehen, kombinieren dies häufig mit dem Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes: Rund 1,9 Mio. Mütter und Väter bezogen in 2019 Elterngeld, mehr als 40% der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hochgeschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie in der Zeit nach der Geburt des Kindes zu sichern.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kontakt

030 201 791 30
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Glinkastraße 24
10117 Berlin

Ortenburg, 21. Oktober 2018. Etwa 140.000 Mädchen und Jungen in Bayern leben in Armut, bundesweit sind rund 2,4 Millionen Kinder auf staatliche Zuschüsse zum Lebensunterhalt angewiesen. Wie der Deutsche Familienverband (DFV) mitteilt, ist damit mehr als jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Am vergangenen Wochenende hatte der Landesverband Bayern seinen diesjährigen Landesverbandstag in Ortenburg (Landkreis Passau) unter das Motto „Kinderarmut ist Familienarmut“ gestellt.

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