• Deutscher Familienverband Bayern

    Der Familie verpflichtet

    Willkommen beim Deutschen Familienverband Bayern

  • 1

Der Deutsche Familienverband e.V. (DFV) engagiert sich seit mehr als 100 Jahren für die Belange der Familien in Deutschland auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Durch unsere sozialen Projekte und unsere Lobbyarbeit im Sinne der Familien leisten wir einen Beitrag dazu, dass sich die Situation für alle Familien in Deutschland verbessert.

Wir begrüßen Sie auf unserer Website und freuen uns, wenn wir Ihnen Informationen zum Deutschen Familienverband, unseren Ortsverbänden und den Projekten für Familien in Bayern geben können.

Mit den besten Wünschen für Sie und ihre Familie.

Ricarda Bollinger-Schönnagel
Landesvorsitzende

Aktuelles für Familien in Bayern

Weniger Geburten durch familienungerechte Rente

Deutscher Familienverband fordert

...

Sitzung des Landesbeirat für Familienfragen

...

DFV Bayern spricht sich für Wahlrecht ab Geburt aus

Der bayerische Landesverband des

...

Bericht vom Landesverbandstag des Deutschen Familienverbandes, Landesverband Bayern

...

Elterngeld-Kürzung: Nicht die Einkommensgrenzen sind das Problem

...

Neue Vorstandschaft für Amtsperiode 2022-2025 gewählt.

An unserem Landesverbandstagswochenende vom 07. - 09.10.2022

...

Bayerische Familien-Verbände fordern Schutzschirm

...

BVerfG-Urteil: Die Würfel sind gefallen!

Liebe Familien,

am 25. Mai 2022

...

Wie der Ortsverband Mangfall-Inn die Betreuung für ukrainische Kinder auf den Weg bringt.

...

Die Verbraucherpreise im Energiesektor steigen massiv an und erreichen Rekordhöhen. Das belastet erheblich die

...

Entsprechende Anträge zur Förderung von sogenannten Effizienzhäusern und zur energetischen Sanierung wurden auf Anordnung des

...

vom 10. - 12.09.2021 haben vier Delegierte aus Weilheim am alle 4 Jahre stattfindenden Bundesverbandstag des Deutschen

...

Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK)

...

Die Notbetreuung von Kindern wird ab 25. Mai - wie geplant - weiter ausgeweitet. Dann dürfen laut Sozialministerin Trautner

...

Das gilt für Arbeitnehmer und Selbständige

Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf eine Erhöhung

...

Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dar, dass das selbst erwirtschaftete Einkommen durch Sozialabgaben bereits beim Durchschnittseinkommen nicht mehr zum Leben reicht.

(Berlin/Freiburg). Der Staat muss seinen Bürgern das nötige Mindesteinkommen zur Bestreitung ihrer Existenz belassen. Das wurde 1990 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Mit dem Existenzminimum wird für jeden Menschen die gesellschaftliche Teilhabe gesichert. Einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro fehlen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bereits 270 Euro pro Monat am Existenzminimum. Mit jedem zusätzlichen Kind vergrößert sich die finanzielle Lücke. „Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Lage für Familien 2020 erneut verschlechtert“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. „Durch eine familienblinde Abgabenregelung verschärfen die Sozialabgaben das Armutsrisiko von Eltern und ihren Kindern.“

Die seit Jahren enorme finanzielle Belastung von Familien durch Sozialabgaben zeigen der DFV und der FDK im Horizontalen Vergleich. Ihre Berechnungen gehen vom jährlichen Durchschnittsentgelt in Deutschland aus. Zusätzlich untersucht der Horizontale Vergleich Jahreseinkommen von 30.000 und 50.000 Euro sowie die Entwicklung über mehrere Jahre. „Der Horizontale Vergleich deckt die dramatische Ungerechtigkeit bei Sozialabgaben auf, mit der Familien zu kämpfen haben. Die Sozialversicherung muss endlich sozial werden“, so Zeh.

DFV und FDK treten dafür ein, dass Familien in Abhängigkeit der Kinderanzahl bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Wie beim Einkommensteuerrecht muss ein Kinderfreibetrag – in Höhe des steuerlichen Existenzminimums von Erwachsenen – bei den Sozialversicherungen eingeführt werden. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, sagt der DFV-Präsident. Dies stelle klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der Sozialversicherungen widerspiegelt.

Auf der Website des DFV ist der Horizontale Vergleich 2020 frei verfügbar.

DFV und FDK unterstützen Familien, die gegen familienblinde Sozialversicherungen den Rechtsweg beschritten haben. Hintergründe dazu liefert die gemeinsame Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de

Weiterführende Informationen 

Verbändepositionierung zu den Beratungsergebnissen der Rentenkommission der Bundesregierung

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite, andere Cookies, z.B. zum Tracking etc. verwenden wir bewusst nicht. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die technisch notwendigen Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.