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Mütterrente: Ausbau zur Elternrente

Autorenbild: Diana BeyerleinDiana Beyerlein

Pressemitteilung vom 5.3.2025


Im Zuge der Diskussionen um die Mütterrente fordert der Deutsche Familienverband (DFV) die Einführung einer eigenständigen Elternrente.


(Berlin). Die rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehung muss dringend reformiert werden, um die Bedeutung der Erziehungsleistung als eigenständigen und generativen Beitrag zur Rentenversicherung zu verdeutlichen.


„Mit der Erziehung von Kindern leisten Eltern einen doppelten Beitrag in das gesetzliche Rentensystem: einerseits indem sie den Fortbestand der Rentenversicherung durch zukünftige Beitragszahler sichern, andererseits indem sie monetäre Beiträge zahlen. Deswegen ist es wichtig, die Rente für Mütter und Väter neu und gerecht zu denken“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh.


Für eine leistungsgerechte Rente bei der Erziehung von Kindern ist der Ausbau der Mütterrente zu einer Elternrente notwendig. In ihrer Ausgestaltung muss die Elternrente sicherstellen, dass durch die Erziehung von drei Kindern über einen Zeitraum von mindestens 18 Jahren ein Rentenanspruch entsteht, der dem Rentenanspruch aus einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht.


„Eltern muss für die gesamte Dauer der Unterhaltspflicht unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes pro Kind und Jahr jeweils 1/3 Entgeltpunkt gutgeschrieben werden. Die eigenständige Elternrente folgt dem Mechanismus der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, d.h. sie ist rentenbegründend und wirkt steigernd zu Rentenansprüchen aus Erwerbstätigkeit“, so Klaus Zeh.


Je nach der künftigen Ausgestaltung des Rentensystems seien gegebenenfalls Regelungen erforderlich, die Nachteile für Eltern mit kurzen Rentenverläufen verhindern.

„Rechnerisch entspricht die Elternrente einer Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt 2,5 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind. Sie knüpft mit der Unterhaltspflicht aber an einen ökonomisch begründbaren Zeitraum an und macht deutlich, dass die Anerkennung von Erziehungszeiten kein Geschenk des Staates ist“, sagt der Verbandspräsident.


Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.


Deutscher Familienverband e.V.

Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann

Seelingstraße 58

14059 Berlin


Tel.: 030 / 30 88 29 60

Fax: 030 / 30 88 29 61

 
 
 

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