• Deutscher Familienverband Bayern

    Der Familie verpflichtet

    Willkommen beim Deutschen Familienverband Bayern

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Der Deutsche Familienverband e.V. (DFV) engagiert sich seit mehr als 100 Jahren für die Belange der Familien in Deutschland auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Durch unsere sozialen Projekte und unsere Lobbyarbeit im Sinne der Familien leisten wir einen Beitrag dazu, dass sich die Situation für alle Familien in Deutschland verbessert.

Heutzutage ist der Familienbegriff sehr vielfältig. Wir vertreten die Interessen aller Familien: traditionell (Vater, Mutter, Kind), heterogen (Väter / Mütter mit Kind), alleinerziehend, kinderreich, patchwork und auch erwachsene Kinder mit deren Eltern (rüstig oder pflegebedürftig).

Der Bundesverband in Berlin kämpft seit Jahrzehnten dafür, dass die Familien in der Bundesregierung Gehör finden. Schwerpunkte dabei sind eine Reduzierung der Abgabenlast (Stichworte: Ehegattensplitting, Anerkennung von Erziehungszeiten, familiengerechte Sozialsysteme), eine Förderung der Familien mit Augenmaß (z.B. über Elterngeld, Baukindergeld, Kindergeld in Höhe des Existenzminimums) und eine angemessene Vertretung von Familien in der Politik (Wahlrecht ab Geburt).

Die Landesverbände sind in ihrer Region in zahlreichen sozialen Projekten tätig und vertreten die Familien in diversen politischen Gremien und Verbänden. Der Landesverband Bayern insbesondere über die Organisation von Mutter/Vater-Kind-Kuren.

Unsere Ortsverbände bieten mit vielen ehrenamtlichen Helfern für die Familien vor Ort zahlreiche Veranstaltungen und Unterstützungseinrichtungen (z.B.  Kleiderkammern) an.

Seien Sie dabei und unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Migliedschaft!

Ricarda Bollinger-Schönnagel
Landesvorsitzende

Aktuelles für Familien in Bayern

Weniger Geburten durch familienungerechte Rente

Deutscher Familienverband fordert

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Sitzung des Landesbeirat für Familienfragen

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DFV Bayern spricht sich für Wahlrecht ab Geburt aus

Der bayerische Landesverband des

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Bericht vom Landesverbandstag des Deutschen Familienverbandes, Landesverband Bayern

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Elterngeld-Kürzung: Nicht die Einkommensgrenzen sind das Problem

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Neue Vorstandschaft für Amtsperiode 2022-2025 gewählt.

An unserem Landesverbandstagswochenende vom 07. - 09.10.2022

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Bayerische Familien-Verbände fordern Schutzschirm

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BVerfG-Urteil: Die Würfel sind gefallen!

Liebe Familien,

am 25. Mai 2022

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Wie der Ortsverband Mangfall-Inn die Betreuung für ukrainische Kinder auf den Weg bringt.

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Die Verbraucherpreise im Energiesektor steigen massiv an und erreichen Rekordhöhen. Das belastet erheblich die

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Entsprechende Anträge zur Förderung von sogenannten Effizienzhäusern und zur energetischen Sanierung wurden auf Anordnung des

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vom 10. - 12.09.2021 haben vier Delegierte aus Weilheim am alle 4 Jahre stattfindenden Bundesverbandstag des Deutschen

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Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK)

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Die Notbetreuung von Kindern wird ab 25. Mai - wie geplant - weiter ausgeweitet. Dann dürfen laut Sozialministerin Trautner

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Das gilt für Arbeitnehmer und Selbständige

Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf eine Erhöhung

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Neue Regelungen von Bundesfamilienministerin Giffey unterstützen Familien in der Corona-Krise.

Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere wiederum sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Darauf hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey reagiert und einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds vorgelegt, der heute durch den Deutschen Bundestag abschließend beraten und verabschiedet wurde.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Trotz Corona-Krise müssen sich Eltern und die, die es demnächst werden, keine Sorgen ums Elterngeld machen. Es ist krisenfest. Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz geben wir Eltern in systemrelevanten Berufen die Möglichkeit, die Zeit mit ihren Kindern nach der Krise nachzuholen. Wir verhindern, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war. Die Regelungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020. Damit stellen wir sicher, dass Familien beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile entstehen. Mit dem krisenfesten Elterngeld, dem Notfall-Kinderzuschlag, dem Kurzarbeitergeld und den Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz unternehmen wir viel, um die wirtschaftliche Stabilität unserer Familien zu sichern.“

Der Gesetzentwurf sieht folgende drei Regelungsbereiche vor:

  • Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.  
  • Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Informationen zum Elterngeld allgemein 

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Väter, die ElterngeldPlus beziehen, kombinieren dies häufig mit dem Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes: Rund 1,9 Mio. Mütter und Väter bezogen in 2019 Elterngeld, mehr als 40% der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hochgeschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie in der Zeit nach der Geburt des Kindes zu sichern.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kontakt

030 201 791 30
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Glinkastraße 24
10117 Berlin

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