Alleinerziehende
Entlastungsbeitrag
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt. Der zusätzliche Steuerfreibetrag für Alleinerziehende wird auf 4.008 Euro angehoben.
Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie auf der Website des Bundesfamilienministerium www.bmfsfj.de Informationen sowie weiterführende Links zum Thema "Alleinerziehend" erhalten Sie im BayernPortal der Staatsregierung.
=> www.freistaat.bayern.de