Landesvorstand des DFV Bayern e.V.
Landesvorsitzende | Frau Ricarda Bollinger-Schönnagel geboren 1957 Diplom-Sozialpädagogin (FH) verheiratet, drei Söhne, eine Tochter - seit 2015 gesetzliche Betreuerin - seit 2017 Mitarbeiterin im Krisendienst (AWF) Bezirk Oberbayern - während Kindergarten- und Schulzeit meiner Kinder Elternbeiratsmitglied, zeitweise auch als Vorsitzende - von 1992 bis 1997 Schöffe am Landgericht München II - Vorstandsmitglied im SPD-Unterbezirk Garmisch- Partenkirchen sowie Vorstandsmitglied im SPD-Ortsverein - seit 1994 Mitglied im DFV OV Murnau, seit ca. 2012 stellvertretende Vorsitzende und seit 2018 erste Vorsitzende - stellvertretende Vorsitzende des Vereins zur Förderung der Städtefreundschaft Ketchum / Idaho - Tegernsee - seit 1997 Arbeit im sozialen Bereich mit Menschen mit seelischer Erkrankung, hierbei federführender Aufbau einer Tagesstätte für Erwachsene |
|
1. stellv. Landesvorsitzende | Frau Ana Schmadl-Orzescu geboren 1979 Schulsozialpädagogin verheiratet, zwei Kinder - seit 2011 Mitglied im DFV OV Schweinfurt |
|
2. stellv. Landesvorsitzender und in Personalunion Landesschatzmeister |
Herr Erich Schifferl geboren 1968 Bankkaufmann verheiratet, zwei Kinder - seit 2001 Mitglied im DFV Weilheim - seit 2010 im OV-Vorstand als Schriftführer - seit 2015 verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit |
|
Landesschriftführer | Herr Roland Schönnagel geboren 1959 in Tegernsee verheiratet, 4 Kinder - Seit 38 Jahren Angestellter bei den bayrischen Spielbanken - ver.di Mitglied und über viele Jahre Mitglied der Tarifkomission der bayrischen Spielbanken - SPD Mitglied zuletzt im OV Murnau und dort seit 2016 Kassier - Mitglied im DFV Ortsverein Munau und Umgebung seit 1994 dort seit 2018 Schriftführer und seit 2022 Schriftführer im Landesverband - Betreuer bei Jugendfreizeiten in den USA für den Verein Städtefreundschaft Ketchum - Tegernsee |
|
Landesbeirätin | Frau Angelika Fabian geboren 1952 Regierungshauptsekretärin beim Bundeseisenbahnvermögen geschieden, drei Kinder - ab 1988 Schriftführer beim DFV Kolbermoor - seit 2013 erste Vorsitzende des DFV Ortsverein Mangfall-Inn e.V. - besonderes Projekt: das „Zwergerlhaus“ |
|
Landesbeirätin | Frau Helga Schmidt geboren 1964 zwei Kinder - seit über 20 Jahren Mitglied im Deutschen Familienverband - nach einem Sprachstudium als Übersetzerin und Sprachdozentin tätig - Elternbeirat im Kindergarten und in der Schule - seit 5 Jahren unterrichte ich an der Grundschule in Dachau deutsch für Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist |
|
Landesbeirat | Herr Wilhelm Kling geboren 1944 Vorsitzender Senioren ver.di - ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht München - seit 2008 Vorstands-Mitglied des DFV OV München |
|
Landesbeirat | Herr Michael Lachowicz geboren 1960 Elektroniker verheiratet, ein Kind - seit 1991 Mitglied im DFV OV Nürnberg-Süd - verantwortlich für die technische Betreuung der Homepage von Orts- und Landesverband |
|
Jugendbeauftragte | Frau Amelie Schmadl geboren 2008 Schülerin der Walther-Rathenau-Realschule in Schweinfurt |
|
Ehrenvorsitzende | Frau Sabine Engel geboren 1945 Industrie- und Personalfachkauffrau ein Sohn - seit den 80iger Jahren bis 2013 tätig als Verwaltungsleitung bei Trägervereinen mit den Fachbereichen Kinder und Jugendliche Ehrenamtliche Tätigkeiten: - 1979 bis 1988 Vorstandsmitglied und Vorsitzende des VAMV München - 1984 Gründungsmitglied des Münchner Familienbeirats (MFB) mit 45 Mitgliedsorganisationen - 1984 bis 1988 stellv. Vorsitzende des MFB - 1988 bis 2004 Vorsitzende des MFB Deutscher Familienverband: - seit 1985 aktiv im DFV OV München und Umland und im Landesverband |
S A T Z U N G
Deutscher Familienverband
Landesverband Bayern e.V.
Die gesamte Satzung des DFV Bayern als PDF (90 KB)
§ 01 Namen und Sitz
Der Verband führt den Namen: Deutscher Familienverband -Bund der Kinderreichen-
Landesverband Bayern e.V. (nachfolgend abgekürzt: DFV-BKD).
Der Sitz des Verbandes ist Nürnberg.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen.
§ 02 Verbandszweck
1) Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw.
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung 1977 in der jeweilig gültigen Fassung.
2) Der Verband bezweckt die Förderung der Bildung, der Pflege und
Fürsorge für Familie und Jugend und der Erziehung und dient damit der
Volksbildung durch Veröffentlichungen, Veranstaltungen und sonstige
Bildungsmaßnahmen.
Der Verband verwirklicht den Satzungszweck insbesondere durch:
a) Beratung und Unterstützung hilfsbedürftiger u. kinderreicher Familien
b) Durchführung von Maßnahmen der Jugendpflege
c) Arbeit in caritativen Einrichtungen der Familien- und Jugendpflege
und -fürsorge
d) Bildungsveranstaltungen und Veröffentlichungen für Familien und
Jugend
e) Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Organisationen
3) Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden.
Er bekennt sich zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat.
§ 03 Selbstlosigkeit
1) Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
2) Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine
Zuwendungen aus den Mitteln des Verbandes.
3) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des
Verbandes keinen Anteil des Verbandsvermögens.
4) Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes nach § 07
Absatz 4 haben Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen,
die für die Ausübung von deren Tätigkeit erforderlich waren und die sich
in einem angemessenen Rahmen bewegen.
5) Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes nach § 07
Absatz 4 können nach Beschluss der Mitgliederversammlung für deren
Tätigkeit angemessen vergütet werden. Dabei sind die Haushaltslage und
die Bedürfnisse des Vereins zu berücksichtigen.
6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt
werden.
§ 04 Mitgliedschaft
1) Mitglieder des DFV-BKD sind:
a) natürliche Personen als ordentliche Mitglieder,
b) juristische Personen als fördernde Mitglieder,
c) Ehrenmitglieder.
2) Die Aufnahme in den Verband wird nach schriftlicher Beitrittserklärung
und durch Aushändigung der Mitgliedskarte und der Satzung durch den
örtlichen Zweigverein vollzogen. Die Mitgliedskarte bleibt Eigentum
des DFV-BKD.
Die Mitgliedschaft beträgt zwei Jahre und verlängert sich jeweils um
ein weiteres Jahr, wenn nicht entsprechend § 04 Absatz 3a gekündigt
wird.
Die Mitglieder des DFV-BKD sind zugleich Mitglieder der örtlichen
Zweigvereine, soweit solche bestehen.
Der Vorstand des örtlichen Zweigvereins kann die Aufnahme innerhalb
von 10 Wochen ablehnen. Über die Aufnahmeablehnung kann
innerhalb weiterer 4 Wochen beim DFV-BKD-Vorstand schriftlich
Einspruch eingelegt werden.
3) Die Mitgliedschaft im DFV-BKD und im Zweigverein erlischt:
a) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber der zuständigen
Verbandsstufe zum Jahresende mit einer vierteljährlichen
Kündigungsfrist und Rückgabe der Mitgliedskarte.
b) durch Ausschluss.
c) durch Tod; Familienangehörige können auf Antrag die
Mitgliedschaft fortsetzen.
4) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen oder
Beschlüssen des Verbandes oder des Zweigvereins gröblich oder
nachhaltig zuwider handelt oder das Ansehen des Verbandes oder des
Zweigvereins in der Öffentlichkeit gefährdet.
a) Über den Ausschlussantrag entscheidet der Vorstand des
zuständigen Zweigvereins auf Antrag dreier Mitglieder oder des
DFV-BKD nach Anhörung des Betroffenen und des DFV-BKD
Vorstandes.
b) Der DFV-BKD-Vorstand entscheidet über Ausschlussanträge
gegen Mitglieder einer Vorstandschaft nach Anhörung der
Mitgliederversammlung des Zweigvereins.
5) Gegen jeden Ausschlussbeschluss kann der Schiedsausschuss binnen
eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich angerufen werden. Dieser
entscheidet nach Anhörung des Betroffenen und des DFV-BKD-
Vorstandes endgültig.
Der DFV-BKD-Vorstand kann bis zum Abschluss eines
Ausschlussverfahrens anordnen, dass Rechte und Pflichten des
Auszuschließenden mit sofortiger Wirkung ruhen.
§ 05 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Einrichtungen des Verbandes stehen allen Mitgliedern und ihren
Familien zur Verfügung. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die
Beschlüsse der Verbandsorgane einzuhalten, sowie Beiträge und mögliche
Umlagen zu entrichten. Ist ein Mitglied länger als drei Monate mit der
Beitragszahlung in Verzug, so ruhen seine Rechte. Über personenbezogene
Daten und Kenntnisse besteht auch nach dem Ausscheiden für alle
Mitglieder und Funktionsträger Schweigepflicht.
§ 06 Organisation
1) Der Landesverband gliedert sich, entsprechend der kommunalen
Gliederung, in Zweigvereine. Deren Gründung und Auflösung, ihre
Satzung sowie deren Eintragung in das Vereinsregister bedürfen
der Zustimmung des DFV-BKD-Vorstandes.
2) Organe der Verbandsstufen sind die Landesverbandstage bzw. die
Mitgliederversammlungen und die Vorstandschaften.
3) Verbandstage finden auf schriftliche Einladung mit Tagesordnung durch
den zuständigen Vorsitzenden statt:
a) alle drei Jahre als ordentliche Verbandstage mit Neuwahlen
b) mindestens alle zwei Jahre mit Berichterstattung des Vorstandes
und Entlastung der Kassenführung.
c) als außerordentliche Verbandstage, wenn es die Interessen des
Verbandes erfordern:
ca) auf Beschluss des zuständigen Vorstandes
cb) auf schriftlichen Antrag eines Fünftels der Mitglieder
cc) eines Drittels der zuständigen Delegierten.
Die Einladefrist beträgt 30 Tage und kann bei außerordentlichen
Verbandstagen auf 21 Tage verkürzt werden.
4) An den Verbandstagen nehmen stimmberechtigt teil:
a) die gewählten Delegierten,
b) die Vorstandschaft,
c) Ehrenmitglieder des DFV-BKD.
§ 07 Aufgaben der Organe
1) Landesvorsitzender sowie 1. und 2. Stellvertreter vertreten den Verband
gemäß § 26 BGB im Rahmen der Beschlüsse des DFV-BKD-
Verbandstages nach außen. Je zwei Mitglieder des Vorstandes sind
gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.
2) Der DFV-BKD-Vorstand führt die laufenden Geschäfte des DFV-BKD.
Die Aufgabenverteilung ergibt sich aus einer Geschäfts- und
Kassenordnung, die vom DFV-BKD-Verbandstag beschlossen wird.
3) Die DFV-BKD-Verbandstage beschließen mit einfacher Mehrheit:
a) über die Grundzüge der Verbandspolitik und wichtige Einzelfragen,
b) über Tätigkeits-, Kassen- und Revisionsberichte,
c) über Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung,
d) über eingegangene Anträge, die drei Wochen vor dem DFV-BKD-
Verbandstag dem Vorstand vorliegen, sowie über Zulassung von
Initiativanträgen,
e) über Ernennung von Ehrenmitgliedern des DFV-BKD.
Der DFV-BKD-Verbandstag beschließt außerdem mit Zweidrittelmehrheit
der anwesenden Stimmberechtigten über:
Satzungsänderungen, Verbandsauflösung, Geschäfts-, Kassen-, Wahl-,
Schieds- und eine Beitragsordnung, die Höhe, Verteilung und Fälligkeit
des Mitgliedsbeitrags regelt.
4) Die Verbandstage wählen auf drei Jahre den DFV-BKD-Vorstand
bestehend aus:
a) dem Vorsitzenden
b) mindestens zwei Stellvertretern
c) dem Schatzmeister (Kassier)
d) dem Schriftführer (Protokollführer)
In den erweiterten Vorstand können gewählt werden:
e) weitere Beiräte
Ferner werden drei Kassenprüfer, die nicht der Vorstandschaft angehören
dürfen, und die Delegierten zu den übergeordneten Verbandsstufen
gewählt.
Der Landesverbandstag wählt den Schiedsausschuss, bestehend aus
drei Personen, die keiner Vorstandschaft angehören dürfen.
Näheres regelt die Geschäfts- und Wahlordnung für Verbandstage.
5) Gegenüber dem Verein und Mitgliedern haften die Mitglieder des
Vorstandes und des erweiterten Vorstandes nach § 07 Absatz 4 nur für
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Verein stellt die Mitglieder des
Vorstandes und des erweiterten Vorstandes nach § 07 Absatz 4
gegenüber Dritten bei einfacher Fahrlässigkeit von der Haftung frei.
§ 08 Stimmrecht und Wahlen
1) Für Beschlüsse reicht die einfache Mehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Jede(r) Delegierte hat nur eine Stimme.
Bei Entlastung ruht das Stimmrecht der zu Entlastenden.
Beschlüsse und Protokolle aller Organe sind vom Versammlungsleiter
und Protokollführer zu unterschreiben.
2) Stimmberechtigt bei Wahlen sind die Delegierten, die beim Wahlvorgang
im Wahllokal anwesend sind, sofern die Jahresbeiträge nachweislich
entrichtet sind.
Gewählt ist nur, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Wahlstimmen
erhält; ansonsten erfolgt Stichwahl. Weiteres regelt die Wahlordnung.
3) Die Zweigvereine entsenden zu den übergeordneten Verbandsstufen:
zur Landesverbandstagung je angefangene 25 Mitglieder je eine(n)
ordentlichen Delegierte(n).
4) Alle Wahlen und Berufungen gelten bis zum Abschluss der
nächstfolgenden Neuwahlen, sofern nicht anderes beschlossen wurde
und § 06 erfüllt ist.
§ 09 Schiedsausschuss
Der Schiedsausschuss entscheidet endgültig entsprechend der
Schiedsordnung:
a) über Ausschlussanträge nach Anruf durch den Betroffenen
(§ 04 Absatz 4),
b) bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern in Vereins- und
Verbandsangelegenheiten,
c) über Wahlanfechtungen, die innerhalb von 30 Tagen beim
Schiedsausschuss vorliegen.
§ 10 Auflösung des Verbandes
1) Eine Auflösung des DFV-BKD-Verbandes kann nur erfolgen, wenn der
Antrag auf Auflösung:
a) mindestens dreißig Tage vorher als Tagesordnungspunkt
schriftlich angekündigt wurde,
b) und von mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten
Delegierten am DFV-BKD-Verbandstag beschlossen wurde.
Ist der DFV-BKD-Verbandstag beschlussunfähig, so muss ein neuer
DFV-BKD-Verbandstag einberufen werden. Es gilt wieder Absatz 1a.
In dieser Einberufung muss ausdrücklich hingewiesen werden, dass
dieser DFV-BKD-Verbandstag mit drei Viertel der anwesenden
Stimmberechtigten beschließt.
2) Der Auflösungsbeschluss ist erst wirksam, wenn drei zu berufende
Liquidatoren ihr Amt angenommen haben.
3) Bei Auflösung des Verbandes, bei Wegfall seines bisherigen Zweckes
oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an den
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern e.V. in München, der
es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden hat.
§ 11 Inkrafttreten und Änderung
Die Satzung ist am 23. Oktober 2016 vom DFV-BKD-Verbandstag
beschlossen worden und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Die bisherige Satzung verliert damit ihre Gültigkeit.
Satzungsänderungen, die Behörden, das Registergericht oder das
Finanzamt für erforderlich halten, kann die Vorstandschaft von sich
aus vornehmen.
* * * * * * *
Geschichte des Landesverbandes
Der Deutsche Familienverband e.V. (DFV) engagiert sich seit über 90 Jahren, hervorgegangen aus dem Bund der Kinderreichen, für die Familien in Deutschland auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene.
Mit unserem gemeinnützigen Engagement verstehen wir uns als Sprecher aller Familien und setzen uns für eine Politik ein, in der die Familien in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Handelns gestellt und ihre Leistungen anerkannt werden. Der Deutsche Familienverband e.V. ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden und steht allen Familien in Deutschland und allen am Wohl der Familie interessierten offen.
Der Deutsche Familienverband e.V. wirkt als Lobby für Familien. Durch seine politische Arbeit hat der Bundesverband an der Durchsetzung vieler familienpolitischer Leistungen wie beispielsweise des Erziehungsgeldes, des Erziehungsurlaubs mit Beschäftigungsgarantie (Vorläufer der Elternzeit), der Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rente sowie im Bereich der Wohnungsbaupolitik maßgeblich mitgewirkt.
In 16 Landesverbänden und in zahlreichen Orts- und Kreisverbänden wird aktive und engagierte Politik vor Ort geleistet. Dazu gehört politische „Einmischung“ ebenso wie ein reiches Programm an Aktionen, Beratungs- und Hilfsangeboten sowie die Durchführung von Familienerholung und Familienbildungsseminaren, zum Teil in eigenen Häusern. Übrigens – viele Ortsverbände in Bayern können bereits auf eine jahrzehntelange Tradition zurückschauen und feiern ihr 50-, 60-, ja 80-jähriges Bestehen! In der Zeit nach 1945 leistete der Deutsche Familienverband - dringend benötigt - vielfältige praktische Aufbau- und Lebenshilfe für ganz viele Familien.
Wir als Deutscher Familienverband e.V. informieren unsere Mitglieder und Interessierte zu Fragen der Familienpolitik und des Familienalltags über Veranstaltungen, Diskussionen, Presse und Internet. Damit bemühen wir uns um eine öffentliche Bewusstseinsbildung für die Belange und Interessen von Familien über den Kreis der Mitglieder hinaus.
Eine gute, eine nachhaltige und verlässliche Familienpolitik ist für uns die zentrale Herausforderung der Gegenwart und die wichtigste Weichenstellung für die Zukunft. Denn allein unsere Kinder sind die Zukunft unseres Gemeinwesens. Familien sorgen durch die Erziehung der nächsten Generation für Innovation in Wirtschaft, Politik und Kultur. Sie schaffen damit die Grundvoraussetzung für die Fortexistenz von Staat und Gesellschaft, für ihre Stabilität und Erneuerung zugleich.
Dr. Albin Nees
Ehrenpräsident des Deutschen Familienverbandes e.V.
Partner des DFV Bayern
Zuschussgeber
Mitglied im
Bayerischer Landesbeirat für Familienfragen
AGF - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienverbände
Partner
eaf bayern - Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V.
FDK - Familienbund der Katholiken in Bayern
Links
Familienland Bayern - was leisten Familienverbände?
Vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)
Leitbild des DFV Bayern e.V.
Der Deutsche Familienverband setzt sich für eine verlässliche Familienpolitik ein, die die Leistungen von Familien, die sie mit der Erziehung ihrer Kinder für Gesellschaft und Wirtschaft erbringen, anerkennt, ihre Belange konsequente und nachhaltig vertritt und Familien in den Mittelpunkt des gesellschaftspolitischen Handelns stellt.
Unser Anliegen und Engagement gilt dabei traditionell den Handlungsfeldern, die den Alltag von Familien und die Entscheidung für ein Leben mit Kindern am meisten beeinflussen:
- einer sicheren wirtschaftlichen Situation mit familiengerechten Steuern, einer verfassungskonformen Anerkennung von Erziehungsleistungen in den Sozialsystemen und einem fairen Familienleistungsausgleich,
- einer flexiblen Arbeitswelt, die Raum lässt für Kindererziehung und Familienzeiten und die Familienarbeit nicht verdrängt oder dominiert,
- einem zukunftsweisenden Bildungssystem, das den Bedürfnissen von Kindern gerecht wird, Raum lässt für Kreativität und gleiche Chancen für alle gewährleistet, unabhängig vom Geschlecht, der Nationalität, der Konfession, einer Behinderung oder dem Einkommen oder der Bildung der Eltern sowie
- familiengerechten und bezahlbaren Wohnräumen und einem kindgerechten Wohnumfeld.
Wir setzen uns für das ein, was Familien brauchen:
Finanzen: | Finanzielle Sicherheit und Steuergerechtigkeit |
Sozialsysteme: | Angemessene Berücksichtigung der Familienleistungen in den Sozialsystemen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung |
Arbeit: | Vereinbarkeit und Gleichberechtigung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit, sichere, familiengerechte und lebensunterhaltssichernde Arbeitsplätze |
Bildung: | Zukunftsträchtige, chancengleiche und nachhaltige Bildung |
Lebensraum: | Bezahlbaren Wohnraum und familiengerechtes Wohnumfeld |
Gesundheit: | Familienorientierte Gesundheitsförderung und Erholung |
Gesellschaft: | Soziale Einbindung, gesellschaftliche Wertschätzung und eine kinderfreundliche Gesellschaft |
Familienalltag: | Aktive Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe |
Recht: | Rechtlichen Schutz und verfassungsmäßige Gesetzgebung |
Deutscher Familienverband - Landesverband Bayern e.V.
Der Deutsche Familienverband (DFV) ist die größte und älteste parteiunabhängige und überkonfessionelle Interessenvertretung von Familien in Deutschland. Er steht allen Familien in Deutschland und allen am Wohl der Familie Interessierten zur Mitgliedschaft offen. Der gemeinnützige und ehrenamtlich geführte Verband vertritt die Belange von Familien auf kommunaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene. Die Wurzeln des Familienverbandes, der Ende der 60er Jahre aus dem "Bund der Kinderreichen" hervorgegangen ist, reichen bis in das Jahr 1922 zurück.
Der Landesverband Bayern e.V. ist mit seinen vor Ort aktiven Ortsverbänden und der hohen Mitgliederzahl einer der größten der insgesamt 16 Landesverbände. Gegründet als Bürgerinitiative für und mit Familien, verstehen wir uns auch heute als Vertretung engagierter Familien, die vor Ort die Basis des Verbandes bilden und selbstbewusst für Familieninteressen eintreten:
-
Wir setzen uns für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft ein, die die Leistungen von Familien anerkennt und ihre Bedürfnisse ernst nimmt. Unser Anliegen gilt einer zukunftsweisenden und nachhaltigen Familienpolitik, die die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Familien stärkt, für einen fairen Familienleistungsausgleich sorgt und sich für eine an den Bedürfnissen von Kindern und Familien orientierte Arbeitswelt einsetzt.
-
Wir sind Ansprechpartner für Familien, informieren zu Fragen der Familienpolitik und des Familienalltags durch Veranstaltungen, Diskussionen, Presse und Publikationen und betreiben öffentliche Bewußtseinsbildung für Familieninteressen.
-
Wir bieten aktive Unterstützung von Familien und engagierte Familienarbeit vor Ort. Durch eigene Projekte, Aktionen sowie Beratungs- und Hilfsangeboten versuchen wir, den nicht immer einfachen Familienalltag zu erleichtern und Anleitungen zur Selbsthilfe zu geben. Hierzu zählen Ferienbetreuungs-, Erholungs- und Freizeitangebote, die Durchführung von Familienbildungsseminaren aber auch Angebote zur Förderung von Familien in prekären Lebensverhältnissen.
Als Lobby für Familie nimmt der Deutsche Familienverband Einfluss auf die familienrelevante Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Durch seine politische Arbeit hat der Familienverband an der Durchsetzung vieler familienpolitischer Leistungen wie beispielsweise des Erziehungsgeldes, des Erziehungsurlaubs mit Beschäftigungsgarantie, der Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rente sowie im Bereich der Wohnungsbaupolitik maßgeblich mitgewirkt.
Wo der DFV in Bayern vertreten ist, erfahren Sie unter Ortsverbände. Informationen zu unseren Veranstaltungen, Projekten und Angeboten finden Sie unter Projekte und Termine.