• Deutscher Familienverband Bayern

    Der Familie verpflichtet

    Willkommen beim Deutschen Familienverband Bayern

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Der Deutsche Familienverband e.V. (DFV) engagiert sich seit mehr als 100 Jahren für die Belange der Familien in Deutschland auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Durch unsere sozialen Projekte und unsere Lobbyarbeit im Sinne der Familien leisten wir einen Beitrag dazu, dass sich die Situation für alle Familien in Deutschland verbessert.

Heutzutage ist der Familienbegriff sehr vielfältig. Wir vertreten die Interessen aller Familien: traditionell (Vater, Mutter, Kind), heterogen (Väter / Mütter mit Kind), alleinerziehend, kinderreich, patchwork und auch erwachsene Kinder mit deren Eltern (rüstig oder pflegebedürftig).

Der Bundesverband in Berlin kämpft seit Jahrzehnten dafür, dass die Familien in der Bundesregierung Gehör finden. Schwerpunkte dabei sind eine Reduzierung der Abgabenlast (Stichworte: Ehegattensplitting, Anerkennung von Erziehungszeiten, familiengerechte Sozialsysteme), eine Förderung der Familien mit Augenmaß (z.B. über Elterngeld, Baukindergeld, Kindergeld in Höhe des Existenzminimums) und eine angemessene Vertretung von Familien in der Politik (Wahlrecht ab Geburt).

Die Landesverbände sind in ihrer Region in zahlreichen sozialen Projekten tätig und vertreten die Familien in diversen politischen Gremien und Verbänden. Der Landesverband Bayern insbesondere über die Organisation von Mutter/Vater-Kind-Kuren.

Unsere Ortsverbände bieten mit vielen ehrenamtlichen Helfern für die Familien vor Ort zahlreiche Veranstaltungen und Unterstützungseinrichtungen (z.B.  Kleiderkammern) an.

Seien Sie dabei und unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Migliedschaft!

Ricarda Bollinger-Schönnagel
Landesvorsitzende

Aktuelles für Familien in Bayern

Weniger Geburten durch familienungerechte Rente

Deutscher Familienverband fordert

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Sitzung des Landesbeirat für Familienfragen

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DFV Bayern spricht sich für Wahlrecht ab Geburt aus

Der bayerische Landesverband des

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Bericht vom Landesverbandstag des Deutschen Familienverbandes, Landesverband Bayern

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Elterngeld-Kürzung: Nicht die Einkommensgrenzen sind das Problem

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Neue Vorstandschaft für Amtsperiode 2022-2025 gewählt.

An unserem Landesverbandstagswochenende vom 07. - 09.10.2022

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Bayerische Familien-Verbände fordern Schutzschirm

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BVerfG-Urteil: Die Würfel sind gefallen!

Liebe Familien,

am 25. Mai 2022

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Wie der Ortsverband Mangfall-Inn die Betreuung für ukrainische Kinder auf den Weg bringt.

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Die Verbraucherpreise im Energiesektor steigen massiv an und erreichen Rekordhöhen. Das belastet erheblich die

...

Entsprechende Anträge zur Förderung von sogenannten Effizienzhäusern und zur energetischen Sanierung wurden auf Anordnung des

...

vom 10. - 12.09.2021 haben vier Delegierte aus Weilheim am alle 4 Jahre stattfindenden Bundesverbandstag des Deutschen

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Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK)

...

Die Notbetreuung von Kindern wird ab 25. Mai - wie geplant - weiter ausgeweitet. Dann dürfen laut Sozialministerin Trautner

...

Das gilt für Arbeitnehmer und Selbständige

Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf eine Erhöhung

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dfv bayern vorstand 2022

Landesvorstand des DFV Bayern e.V.

Landesvorsitzende Ricarda Bollinger Schönnagel Frau Ricarda Bollinger-Schönnagel
geboren 1957
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
verheiratet, drei Söhne, eine Tochter
- seit 2015 gesetzliche Betreuerin
- seit 2017 Mitarbeiterin im Krisendienst (AWF)
  Bezirk Oberbayern
- während Kindergarten- und Schulzeit meiner
  Kinder Elternbeiratsmitglied, zeitweise auch als
  Vorsitzende
- von 1992 bis 1997 Schöffe am Landgericht
  München II
- Vorstandsmitglied im SPD-Unterbezirk Garmisch-
  Partenkirchen sowie Vorstandsmitglied im
  SPD-Ortsverein
- seit 1994 Mitglied im DFV OV Murnau, seit
  ca. 2012 stellvertretende Vorsitzende und seit
  2018 erste Vorsitzende
- stellvertretende Vorsitzende des Vereins zur
  Förderung der Städtefreundschaft
  Ketchum / Idaho - Tegernsee
- seit 1997 Arbeit im sozialen Bereich mit
  Menschen mit seelischer Erkrankung, hierbei
  federführender Aufbau einer Tagesstätte
  für Erwachsene
1. stellv. Landesvorsitzende Ana Schmadl Frau Ana Schmadl-Orzescu
geboren 1979
Schulsozialpädagogin
verheiratet, zwei Kinder
- seit 2011 Mitglied im DFV OV Schweinfurt
2. stellv. Landesvorsitzender
und in Personalunion
Landesschatzmeister
Erich Schifferl Herr Erich Schifferl
geboren 1968
Bankkaufmann
verheiratet, zwei Kinder
- seit 2001 Mitglied im DFV Weilheim
- seit 2010 im OV-Vorstand als Schriftführer
- seit 2015 verantwortlich für die
  Öffentlichkeitsarbeit
Landesschriftführer Roland Schönnagel Herr Roland Schönnagel
geboren 1959 in Tegernsee
verheiratet, 4 Kinder
- Seit 38 Jahren Angestellter bei den bayrischen
  Spielbanken
- ver.di Mitglied und über viele Jahre Mitglied der
  Tarifkomission der bayrischen Spielbanken
- SPD Mitglied zuletzt im OV Murnau und dort seit
  2016 Kassier
- Mitglied im DFV Ortsverein Munau und
  Umgebung seit 1994 dort seit 2018
  Schriftführer und seit 2022 Schriftführer
  im Landesverband
- Betreuer bei Jugendfreizeiten in den USA für den
  Verein Städtefreundschaft Ketchum - Tegernsee
Landesbeirätin Angelika Fabian Frau Angelika Fabian
geboren 1952
Regierungshauptsekretärin beim Bundeseisenbahnvermögen
geschieden, drei Kinder
- ab 1988 Schriftführer beim DFV Kolbermoor
- seit 2013 erste Vorsitzende des DFV Ortsverein
  Mangfall-Inn e.V.
- besonderes Projekt: das „Zwergerlhaus“
Landesbeirätin Helga Schmidt Frau Helga Schmidt
geboren 1964
zwei Kinder
- seit über 20 Jahren Mitglied im Deutschen
  Familienverband
- nach einem Sprachstudium als Übersetzerin
  und Sprachdozentin tätig
- Elternbeirat im Kindergarten und in der Schule
- seit 5 Jahren unterrichte ich an der Grundschule
  in Dachau deutsch für Kinder, deren
  Muttersprache nicht deutsch ist
Landesbeirat Willi Kling Herr Wilhelm Kling
geboren 1944
Vorsitzender Senioren ver.di
- ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht
  München
- seit 2008 Vorstands-Mitglied des
  DFV OV München
Landesbeirat Michael Lachowicz Herr Michael Lachowicz
geboren 1960
Elektroniker
verheiratet, ein Kind
- seit 1991 Mitglied im DFV OV Nürnberg-Süd
- verantwortlich für die technische Betreuung
  der Homepage von Orts- und Landesverband
Jugendbeauftragte Amelie Schmadl Frau Amelie Schmadl
geboren 2008
Schülerin der Walther-Rathenau-Realschule
in Schweinfurt
Ehrenvorsitzende Sabine Engel Frau Sabine Engel
geboren 1945
Industrie- und Personalfachkauffrau
ein Sohn
- seit den 80iger Jahren bis 2013 tätig als
  Verwaltungsleitung bei Trägervereinen mit
  den Fachbereichen Kinder und Jugendliche
Ehrenamtliche Tätigkeiten:
- 1979 bis 1988 Vorstandsmitglied und
  Vorsitzende des VAMV München
- 1984 Gründungsmitglied des Münchner
  Familienbeirats (MFB) mit
  45 Mitgliedsorganisationen
- 1984 bis 1988 stellv. Vorsitzende des MFB
- 1988 bis 2004 Vorsitzende des MFB
Deutscher Familienverband:
- seit 1985 aktiv im DFV OV München und
  Umland und im Landesverband

S A T Z U N G
Deutscher Familienverband
Landesverband Bayern e.V.

Die gesamte Satzung des DFV Bayern als PDF (90 KB)

 

§ 01 Namen und Sitz

Der Verband führt den Namen: Deutscher Familienverband -Bund der Kinderreichen-
Landesverband Bayern e.V. (nachfolgend abgekürzt: DFV-BKD).
Der Sitz des Verbandes ist Nürnberg.
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen.

 

§ 02 Verbandszweck

1)  Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw.
     mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
     der Abgabenordnung 1977 in der jeweilig gültigen Fassung.

2)  Der Verband bezweckt die Förderung der Bildung, der Pflege und
     Fürsorge für Familie und Jugend und der Erziehung und dient damit der
     Volksbildung durch Veröffentlichungen, Veranstaltungen und sonstige
     Bildungsmaßnahmen.
     Der Verband verwirklicht den Satzungszweck insbesondere durch:
       a)  Beratung und Unterstützung hilfsbedürftiger u. kinderreicher Familien
       b)  Durchführung von Maßnahmen der Jugendpflege
       c)  Arbeit in caritativen Einrichtungen der Familien- und Jugendpflege
            und -fürsorge
       d)  Bildungsveranstaltungen und Veröffentlichungen für Familien und
            Jugend
       e)  Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Organisationen

3)  Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden.
     Er bekennt sich zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat.

 

§ 03 Selbstlosigkeit

1)  Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
     eigenwirtschaftliche Zwecke.

2)  Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
     verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine
     Zuwendungen aus den Mitteln des Verbandes.

3)  Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des
     Verbandes keinen Anteil des Verbandsvermögens.

4)  Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes nach § 07
     Absatz 4 haben Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen,
     die für die Ausübung von deren Tätigkeit erforderlich waren und die sich
     in einem angemessenen Rahmen bewegen.

5)  Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes nach § 07
     Absatz 4 können nach Beschluss der Mitgliederversammlung für deren
     Tätigkeit angemessen vergütet werden. Dabei sind die Haushaltslage und
     die Bedürfnisse des Vereins zu berücksichtigen.

6)  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes
     fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt
     werden.

 

§ 04 Mitgliedschaft

1)  Mitglieder des DFV-BKD sind:
       a)  natürliche Personen als ordentliche Mitglieder,
       b)  juristische Personen als fördernde Mitglieder,
       c)  Ehrenmitglieder.

2)  Die Aufnahme in den Verband wird nach schriftlicher Beitrittserklärung
     und durch Aushändigung der Mitgliedskarte und der Satzung durch den
     örtlichen Zweigverein vollzogen. Die Mitgliedskarte bleibt Eigentum
     des DFV-BKD.
     Die Mitgliedschaft beträgt zwei Jahre und verlängert sich jeweils um
     ein weiteres Jahr, wenn nicht entsprechend § 04 Absatz 3a gekündigt
     wird.
     Die Mitglieder des DFV-BKD sind zugleich Mitglieder der örtlichen
     Zweigvereine, soweit solche bestehen.
     Der Vorstand des örtlichen Zweigvereins kann die Aufnahme innerhalb
     von 10 Wochen ablehnen. Über die Aufnahmeablehnung kann
     innerhalb weiterer 4 Wochen beim DFV-BKD-Vorstand schriftlich
     Einspruch eingelegt werden.

3)  Die Mitgliedschaft im DFV-BKD und im Zweigverein erlischt:
       a)  durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber der zuständigen
            Verbandsstufe zum Jahresende mit einer vierteljährlichen
            Kündigungsfrist und Rückgabe der Mitgliedskarte.
       b)  durch Ausschluss.
       c)  durch Tod; Familienangehörige können auf Antrag die
            Mitgliedschaft fortsetzen.

4)  Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen oder
     Beschlüssen des Verbandes oder des Zweigvereins gröblich oder
     nachhaltig zuwider handelt oder das Ansehen des Verbandes oder des
     Zweigvereins in der Öffentlichkeit gefährdet.
       a)  Über den Ausschlussantrag entscheidet der Vorstand des
            zuständigen Zweigvereins auf Antrag dreier Mitglieder oder des
            DFV-BKD nach Anhörung des Betroffenen und des DFV-BKD
            Vorstandes.
       b)  Der DFV-BKD-Vorstand entscheidet über Ausschlussanträge
            gegen Mitglieder einer Vorstandschaft nach Anhörung der
            Mitgliederversammlung des Zweigvereins.

5)  Gegen jeden Ausschlussbeschluss kann der Schiedsausschuss binnen
     eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich angerufen werden. Dieser
     entscheidet nach Anhörung des Betroffenen und des DFV-BKD-
     Vorstandes endgültig.
     Der DFV-BKD-Vorstand kann bis zum Abschluss eines
     Ausschlussverfahrens anordnen, dass Rechte und Pflichten des
     Auszuschließenden mit sofortiger Wirkung ruhen.

 

§ 05 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Einrichtungen des Verbandes stehen allen Mitgliedern und ihren
Familien zur Verfügung. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die
Beschlüsse der Verbandsorgane einzuhalten, sowie Beiträge und mögliche
Umlagen zu entrichten. Ist ein Mitglied länger als drei Monate mit der
Beitragszahlung in Verzug, so ruhen seine Rechte. Über personenbezogene
Daten und Kenntnisse besteht auch nach dem Ausscheiden für alle
Mitglieder und Funktionsträger Schweigepflicht.

 

§ 06 Organisation

1)  Der Landesverband gliedert sich, entsprechend der kommunalen
     Gliederung, in Zweigvereine. Deren Gründung und Auflösung, ihre
     Satzung sowie deren Eintragung in das Vereinsregister bedürfen
     der Zustimmung des DFV-BKD-Vorstandes.

2)  Organe der Verbandsstufen sind die Landesverbandstage bzw. die
     Mitgliederversammlungen und die Vorstandschaften.

3)  Verbandstage finden auf schriftliche Einladung mit Tagesordnung durch
     den zuständigen Vorsitzenden statt:
       a)  alle drei Jahre als ordentliche Verbandstage mit Neuwahlen
       b)  mindestens alle zwei Jahre mit Berichterstattung des Vorstandes
            und Entlastung der Kassenführung.
       c)  als außerordentliche Verbandstage, wenn es die Interessen des
            Verbandes erfordern:
              ca)  auf Beschluss des zuständigen Vorstandes
              cb)  auf schriftlichen Antrag eines Fünftels der Mitglieder
              cc)  eines Drittels der zuständigen Delegierten.
Die Einladefrist beträgt 30 Tage und kann bei außerordentlichen
Verbandstagen auf 21 Tage verkürzt werden.

4)  An den Verbandstagen nehmen stimmberechtigt teil:
       a)  die gewählten Delegierten,
       b)  die Vorstandschaft,
       c)  Ehrenmitglieder des DFV-BKD.

 

§ 07 Aufgaben der Organe

1)  Landesvorsitzender sowie 1. und 2. Stellvertreter vertreten den Verband
     gemäß § 26 BGB im Rahmen der Beschlüsse des DFV-BKD-
     Verbandstages nach außen. Je zwei Mitglieder des Vorstandes sind
     gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.

2)  Der DFV-BKD-Vorstand führt die laufenden Geschäfte des DFV-BKD.
     Die Aufgabenverteilung ergibt sich aus einer Geschäfts- und
     Kassenordnung, die vom DFV-BKD-Verbandstag beschlossen wird.

3)  Die DFV-BKD-Verbandstage beschließen mit einfacher Mehrheit:
       a)  über die Grundzüge der Verbandspolitik und wichtige Einzelfragen,
       b)  über Tätigkeits-, Kassen- und Revisionsberichte,
       c)  über Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung,
       d)  über eingegangene Anträge, die drei Wochen vor dem DFV-BKD-
            Verbandstag dem Vorstand vorliegen, sowie über Zulassung von
            Initiativanträgen,
       e)  über Ernennung von Ehrenmitgliedern des DFV-BKD.
Der DFV-BKD-Verbandstag beschließt außerdem mit Zweidrittelmehrheit
der anwesenden Stimmberechtigten über:
Satzungsänderungen, Verbandsauflösung, Geschäfts-, Kassen-, Wahl-,
Schieds- und eine Beitragsordnung, die Höhe, Verteilung und Fälligkeit
des Mitgliedsbeitrags regelt.

4)  Die Verbandstage wählen auf drei Jahre den DFV-BKD-Vorstand
     bestehend aus:
       a)  dem Vorsitzenden
       b)  mindestens zwei Stellvertretern
       c)  dem Schatzmeister (Kassier)
       d)  dem Schriftführer (Protokollführer)
In den erweiterten Vorstand können gewählt werden:
       e)  weitere Beiräte
Ferner werden drei Kassenprüfer, die nicht der Vorstandschaft angehören
dürfen, und die Delegierten zu den übergeordneten Verbandsstufen
gewählt.
Der Landesverbandstag wählt den Schiedsausschuss, bestehend aus
drei Personen, die keiner Vorstandschaft angehören dürfen.
Näheres regelt die Geschäfts- und Wahlordnung für Verbandstage.

5)  Gegenüber dem Verein und Mitgliedern haften die Mitglieder des
     Vorstandes und des erweiterten Vorstandes nach § 07 Absatz 4 nur für
     grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Verein stellt die Mitglieder des
     Vorstandes und des erweiterten Vorstandes nach § 07 Absatz 4
     gegenüber Dritten bei einfacher Fahrlässigkeit von der Haftung frei.

 

§ 08 Stimmrecht und Wahlen

1)  Für Beschlüsse reicht die einfache Mehrheit der anwesenden
     Stimmberechtigten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
     Jede(r) Delegierte hat nur eine Stimme.
     Bei Entlastung ruht das Stimmrecht der zu Entlastenden.
     Beschlüsse und Protokolle aller Organe sind vom Versammlungsleiter
     und Protokollführer zu unterschreiben.

2)  Stimmberechtigt bei Wahlen sind die Delegierten, die beim Wahlvorgang
     im Wahllokal anwesend sind, sofern die Jahresbeiträge nachweislich
     entrichtet sind.
     Gewählt ist nur, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Wahlstimmen
     erhält; ansonsten erfolgt Stichwahl. Weiteres regelt die Wahlordnung.

3)  Die Zweigvereine entsenden zu den übergeordneten Verbandsstufen:
     zur Landesverbandstagung je angefangene 25 Mitglieder je eine(n)
     ordentlichen Delegierte(n).

4)  Alle Wahlen und Berufungen gelten bis zum Abschluss der
     nächstfolgenden Neuwahlen, sofern nicht anderes beschlossen wurde
     und § 06 erfüllt ist.

 

§ 09 Schiedsausschuss

Der Schiedsausschuss entscheidet endgültig entsprechend der
Schiedsordnung:
       a)  über Ausschlussanträge nach Anruf durch den Betroffenen
            (§ 04 Absatz 4),
       b)  bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern in Vereins- und
            Verbandsangelegenheiten,
       c)  über Wahlanfechtungen, die innerhalb von 30 Tagen beim
            Schiedsausschuss vorliegen.

 

§ 10 Auflösung des Verbandes

1)  Eine Auflösung des DFV-BKD-Verbandes kann nur erfolgen, wenn der
     Antrag auf Auflösung:
       a)  mindestens dreißig Tage vorher als Tagesordnungspunkt
            schriftlich angekündigt wurde,
       b)  und von mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten
            Delegierten am DFV-BKD-Verbandstag beschlossen wurde.
Ist der DFV-BKD-Verbandstag beschlussunfähig, so muss ein neuer
DFV-BKD-Verbandstag einberufen werden. Es gilt wieder Absatz 1a.
In dieser Einberufung muss ausdrücklich hingewiesen werden, dass
dieser DFV-BKD-Verbandstag mit drei Viertel der anwesenden
Stimmberechtigten beschließt.

2)  Der Auflösungsbeschluss ist erst wirksam, wenn drei zu berufende
     Liquidatoren ihr Amt angenommen haben.

3)  Bei Auflösung des Verbandes, bei Wegfall seines bisherigen Zweckes
     oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an den
     Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern e.V. in München, der
     es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu
     verwenden hat.

 

§ 11 Inkrafttreten und Änderung

Die Satzung ist am 23. Oktober 2016 vom DFV-BKD-Verbandstag
beschlossen worden und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Die bisherige Satzung verliert damit ihre Gültigkeit.

Satzungsänderungen, die Behörden, das Registergericht oder das
Finanzamt für erforderlich halten, kann die Vorstandschaft von sich
aus vornehmen.

* * * * * * *

Geschichte des Landesverbandes

Der Deutsche Familienverband e.V. (DFV) engagiert sich seit über 90 Jahren, hervorgegangen aus dem Bund der Kinderreichen, für die Familien in Deutschland auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene.

Mit unserem gemeinnützigen Engagement verstehen wir uns als Sprecher aller Familien und setzen uns für eine Politik ein, in der die Familien in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Handelns gestellt und ihre Leistungen anerkannt werden. Der Deutsche Familienverband e.V. ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden und steht allen Familien in Deutschland und allen am Wohl der Familie interessierten offen.

Der Deutsche Familienverband e.V. wirkt als Lobby für Familien. Durch seine politische Arbeit hat der Bundesverband an der Durchsetzung vieler familienpolitischer Leistungen wie beispielsweise des Erziehungsgeldes, des Erziehungsurlaubs mit Beschäftigungsgarantie (Vorläufer der Elternzeit), der Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rente sowie im Bereich der Wohnungsbaupolitik maßgeblich mitgewirkt.

In 16 Landesverbänden und in zahlreichen Orts- und Kreisverbänden wird aktive und engagierte Politik vor Ort geleistet. Dazu gehört politische „Einmischung“ ebenso wie ein reiches Programm an Aktionen, Beratungs- und Hilfsangeboten sowie die Durchführung von Familienerholung und Familienbildungsseminaren, zum Teil in eigenen Häusern. Übrigens – viele Ortsverbände in Bayern können bereits auf eine jahrzehntelange Tradition zurückschauen und feiern ihr 50-, 60-, ja 80-jähriges Bestehen! In der Zeit nach 1945 leistete der Deutsche Familienverband - dringend benötigt - vielfältige praktische Aufbau- und Lebenshilfe für ganz viele Familien.

Wir als Deutscher Familienverband e.V. informieren unsere Mitglieder und Interessierte zu Fragen der Familienpolitik und des Familienalltags über Veranstaltungen, Diskussionen, Presse und Internet. Damit bemühen wir uns um eine öffentliche Bewusstseinsbildung für die Belange und Interessen von Familien über den Kreis der Mitglieder hinaus.

Eine gute, eine nachhaltige und verlässliche Familienpolitik ist für uns die zentrale Herausforderung der Gegenwart und die wichtigste Weichenstellung für die Zukunft. Denn allein unsere Kinder sind die Zukunft unseres Gemeinwesens. Familien sorgen durch die Erziehung der nächsten Generation für Innovation in Wirtschaft, Politik und Kultur. Sie schaffen damit die Grundvoraussetzung für die Fortexistenz von Staat und Gesellschaft, für ihre Stabilität und Erneuerung zugleich.

Dr. Albin Nees
Ehrenpräsident des Deutschen Familienverbandes e.V.

Leitbild des DFV Bayern e.V.

Der Deutsche Familienverband setzt sich für eine verlässliche Familienpolitik ein, die die Leistungen von Familien, die sie mit der Erziehung ihrer Kinder für Gesellschaft und Wirtschaft erbringen, anerkennt, ihre Belange konsequente und nachhaltig vertritt und Familien in den Mittelpunkt des gesellschaftspolitischen Handelns stellt.

Unser Anliegen und Engagement gilt dabei traditionell den Handlungsfeldern, die den Alltag von Familien und die Entscheidung für ein Leben mit Kindern am meisten beeinflussen:

  • einer sicheren wirtschaftlichen Situation mit familiengerechten Steuern, einer verfassungskonformen Anerkennung von Erziehungsleistungen in den Sozialsystemen und einem fairen Familienleistungsausgleich,
  • einer flexiblen Arbeitswelt, die Raum lässt für Kindererziehung und Familienzeiten und die Familienarbeit nicht verdrängt oder dominiert,
  • einem zukunftsweisenden Bildungssystem, das den Bedürfnissen von Kindern gerecht wird, Raum lässt für Kreativität und gleiche Chancen für alle gewährleistet, unabhängig vom Geschlecht, der Nationalität, der Konfession, einer Behinderung oder dem Einkommen oder der Bildung der Eltern sowie
  • familiengerechten und bezahlbaren Wohnräumen und einem kindgerechten Wohnumfeld.

Wir setzen uns für das ein, was Familien brauchen:

Finanzen: Finanzielle Sicherheit und Steuergerechtigkeit 
Sozialsysteme: Angemessene Berücksichtigung der Familienleistungen in den Sozialsystemen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung 
Arbeit: Vereinbarkeit und Gleichberechtigung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit, sichere, familiengerechte und lebensunterhaltssichernde Arbeitsplätze 
Bildung: Zukunftsträchtige, chancengleiche und nachhaltige Bildung 
Lebensraum: Bezahlbaren Wohnraum und familiengerechtes Wohnumfeld 
Gesundheit: Familienorientierte Gesundheitsförderung und Erholung 
Gesellschaft: Soziale Einbindung, gesellschaftliche Wertschätzung und eine kinderfreundliche Gesellschaft 
Familienalltag: Aktive Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe 
Recht: Rechtlichen Schutz und verfassungsmäßige Gesetzgebung 

Deutscher Familienverband - Landesverband Bayern e.V.

Der Deutsche Familienverband (DFV) ist die größte und älteste parteiunabhängige und überkonfessionelle Interessenvertretung von Familien in Deutschland. Er steht allen Familien in Deutschland und allen am Wohl der Familie Interessierten zur Mitgliedschaft offen. Der gemeinnützige und ehrenamtlich geführte Verband vertritt die Belange von Familien auf kommunaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene. Die Wurzeln des Familienverbandes, der Ende der 60er Jahre aus dem "Bund der Kinderreichen" hervorgegangen ist, reichen bis in das Jahr 1922 zurück.

Der Landesverband Bayern e.V. ist mit seinen vor Ort aktiven Ortsverbänden und der hohen Mitgliederzahl einer der größten der insgesamt 16 Landesverbände. Gegründet als Bürgerinitiative für und mit Familien, verstehen wir uns auch heute als Vertretung engagierter Familien, die vor Ort die Basis des Verbandes bilden und selbstbewusst für Familieninteressen eintreten:

  • Wir setzen uns für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft ein, die die Leistungen von Familien anerkennt und ihre Bedürfnisse ernst nimmt. Unser Anliegen gilt einer zukunftsweisenden und nachhaltigen Familienpolitik, die die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Familien stärkt, für einen fairen Familienleistungsausgleich sorgt und sich für eine an den Bedürfnissen von Kindern und Familien orientierte Arbeitswelt einsetzt.

  • Wir sind Ansprechpartner für Familien, informieren zu Fragen der Familienpolitik und des Familienalltags durch Veranstaltungen, Diskussionen, Presse und Publikationen und betreiben öffentliche Bewußtseinsbildung für Familieninteressen.

  • Wir bieten aktive Unterstützung von Familien und engagierte Familienarbeit vor Ort. Durch eigene Projekte, Aktionen sowie Beratungs- und Hilfsangeboten versuchen wir, den nicht immer einfachen Familienalltag zu erleichtern und Anleitungen zur Selbsthilfe zu geben. Hierzu zählen Ferienbetreuungs-, Erholungs- und Freizeitangebote, die Durchführung von Familienbildungsseminaren aber auch Angebote zur Förderung von Familien in prekären Lebensverhältnissen.

Als Lobby für Familie nimmt der Deutsche Familienverband Einfluss auf die familienrelevante Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Durch seine politische Arbeit hat der Familienverband an der Durchsetzung vieler familienpolitischer Leistungen wie beispielsweise des Erziehungsgeldes, des Erziehungsurlaubs mit Beschäftigungsgarantie, der Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rente sowie im Bereich der Wohnungsbaupolitik maßgeblich mitgewirkt.

Wo der DFV in Bayern vertreten ist, erfahren Sie unter Ortsverbände. Informationen zu unseren Veranstaltungen, Projekten und Angeboten finden Sie unter Projekte und Termine.

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